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UNSER SGA

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens 2 Mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen. Die Sitzung ist mindestens eine Woche vorher den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Auch an Berufsschulen und Polytechnischen Schule muss ein SGA gebildet werden, Erziehungsberechtigte müssen diesem jedoch nicht angehören. Das entsprechende Gremium in Volks- und Hauptschulen heißt Schulforum.

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MARIO KOTVAS

SchülerInnensprecher

Allgemeines, Beschwerden über Lehrkräfte, Organisatorisches, Verbesserungsvorschläge,
Leader of the group:)

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CHRISTOPH KORNITZER

stellvertretender SchülerInnensprecher

Schulrecht, Social Media, Organisatorisches

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TANJA LEHNER

stlv. stellvertretende SchülerInnensprecherin

Text folgt.

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ALEXANDRA SMIRNOVA

stellvertretend im SGA

Text folgt.

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ELIAS HORVATH

stellvertretend im SGA

Text folgt.

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SEBASTIAN PAYERITS

stellvertretend im SGA

Text folgt.

SGA: Team
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