UNSER SGA
Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ein gesetzlich verankertes Gremium für mittlere und höhere Schulen in Österreich. Die Zusammensetzung und Befugnisse sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) § 64 geregelt. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens 2 Mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn 3 Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen. Die Sitzung ist mindestens eine Woche vorher den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Auch an Berufsschulen und Polytechnischen Schule muss ein SGA gebildet werden, Erziehungsberechtigte müssen diesem jedoch nicht angehören. Das entsprechende Gremium in Volks- und Hauptschulen heißt Schulforum.
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MARIO KOTVAS
SchülerInnensprecher
Allgemeines, Beschwerden über Lehrkräfte, Organisatorisches, Verbesserungsvorschläge,
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CHRISTOPH KORNITZER
stellvertretender SchülerInnensprecher
Schulrecht, Social Media, Organisatorisches
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TANJA LEHNER
stlv. stellvertretende SchülerInnensprecherin
Text folgt.
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ALEXANDRA SMIRNOVA
stellvertretend im SGA
Text folgt.
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ELIAS HORVATH
stellvertretend im SGA
Text folgt.

SEBASTIAN PAYERITS
stellvertretend im SGA
Text folgt.